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IVO Immobilienverwaltung Ortenau
IVO Blog – Hausverwaltung Ortenaukreis
WEG & Digital

Digitale Eigentümerversammlung: So funktioniert sie rechtssicher (§ 23 WEG)

Yusuf Esentürk Yusuf Esentürk
6 Min. Lesezeit
TL;DR

Seit der WEG-Reform 2020 (§ 23 Abs. 1a WEG) sind hybride und unter bestimmten Voraussetzungen vollständig digitale Eigentümerversammlungen möglich. Voraussetzungen: Vorabbeschluss der WEG, sicherer Login pro Eigentümer, identifizierbare Stimmabgabe. Vorteil: höhere Beteiligung, niedrigere Kosten, schnellere Beschlussumsetzung. Voraussetzung Anwesenheit pro Person ist nicht mehr nötig.

Was hat die WEG-Reform 2020 geändert?

Vor 2020 mussten alle Eigentümerversammlungen physisch stattfinden – ein Vor-Ort-Treffen war Pflicht für jede Beschlussfassung. Die WEG-Reform 2020 hat das geändert: nach § 23 Abs. 1a WEG sind nun hybride Versammlungen erlaubt – einige Eigentümer vor Ort, andere per Videokonferenz. Voraussetzung: ein vorheriger Mehrheitsbeschluss der WEG, der diese Form zulässt.

Was ist eine hybride Eigentümerversammlung?

Bei einer hybriden Versammlung können Eigentümer wählen, ob sie:

  • persönlich vor Ort teilnehmen
  • per Videokonferenz dazugeschaltet sind
  • eine Vollmacht abgeben (wie bisher)

Beschlüsse werden über alle Teilnehmer gleichermaßen ermittelt – Online-Stimmen zählen genauso wie Vor-Ort-Stimmen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  1. Grundsatzbeschluss der WEG: einmalig vor der ersten hybriden Versammlung
  2. Sichere Identifikation: eindeutige Zuordnung der Stimme zu einem Eigentümer
  3. Stabile technische Infrastruktur: Videokonferenz-Plattform mit Aufzeichnung
  4. Recht auf Wortmeldung: jeder Online-Teilnehmer muss das Wort ergreifen können
  5. Geheime Abstimmungen: bei sensiblen Themen separat zu organisieren

Sind vollständig digitale Versammlungen erlaubt?

Eingeschränkt: ja. Eine vollständig digitale Versammlung – ohne physischen Ort – ist nur möglich, wenn alle Eigentümer ausdrücklich zustimmen. In der Praxis reicht oft der hybride Modus.

Welche Vorteile hat die digitale Versammlung?

  • Höhere Beteiligung: auswärtige Eigentümer (Stuttgart, Berlin, Ausland) können teilnehmen
  • Repräsentativere Beschlüsse: mehr Stimmen, weniger Vollmachten-Konzentration
  • Niedrigere Kosten: kein Saal nötig, keine Anreisekosten
  • Schnellere Vorbereitung: Unterlagen werden vorab digital verteilt
  • Bessere Dokumentation: optionale Aufzeichnung mit Zustimmung

Welche Software ist geeignet?

Für sichere Eigentümerversammlungen sind professionelle Plattformen empfohlen – nicht einfache Zoom-Calls. Kriterien:

  • DSGVO-konformer Hosting-Standort (EU)
  • Identifikationsmechanismus pro Eigentümer (Single Sign-On)
  • Strukturierte Abstimmungsfunktion mit Dokumentation
  • Möglichkeit für getrennte Räume (Beratung des Verwaltungsbeirats)

Beispiele: Casavi, eowee, Hausverwaltung+. IVO arbeitet mit etablierten WEG-Plattformen und richtet Ihre WEG bei Bedarf ein.

Wie protokolliert man eine digitale Versammlung?

Genauso wie eine physische Versammlung – schriftliches Protokoll mit Beschlüssen, Stimmverhältnissen und Begründungen. Eine Aufzeichnung kann die Protokollführung unterstützen, ersetzt das Protokoll aber nicht.

Was sind die Risiken?

  • Technische Probleme (kein WLAN, schlechter Ton) – Versammlung kann anfechtbar werden
  • Fehlende Identifikation – Beschluss anfechtbar
  • Datenschutz-Verstöße bei unsicherer Plattform
  • Akustische Verständigungsprobleme bei kontroversen Themen

Praxistipps von IVO

  1. Hybrid statt vollständig digital – bietet mehr Sicherheit
  2. Test-Call mit Eigentümern 1 Woche vorher
  3. Tagesordnung mit Beschlussvorlagen 3 Wochen vorher digital versenden
  4. Eigentümer mit technischen Schwierigkeiten persönlich abholen (telefonisch)
  5. Aufzeichnung nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Teilnehmer

Weitere Themen rund um Beschlussfassung in unserem Artikel Wie Sie 2026 rechtssicher den Verwalter wechseln.

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