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IVO Immobilienverwaltung Ortenau
Hausverwaltung A–Z

Hausverwaltung-Lexikon

Über 52 Begriffe rund um WEG, Mietverwaltung und Immobilienrecht – verständlich erklärt mit Paragraphen-Verweisen und Praxisbeispielen aus dem Ortenaukreis.

A

WEG § 23 Abs. 4 WEG

Anfechtungsklage

Gerichtliche Klage gegen einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Frist: ein Monat ab Beschlussfassung. Zuständig ist das Amtsgericht am Ort des Grundstücks.

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Mietrecht

Abnahmeprotokoll

Schriftliches Protokoll bei Wohnungsübergabe oder -rückgabe. Dokumentiert Zustand, Mängel und Zählerstände. Wichtigstes Beweismittel bei späteren Streitigkeiten zu Schäden und Kaution.

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WEG § 1 Abs. 5 WEG

Allgemeineigentum

Bestandteile einer WEG, die allen Eigentümern gemeinsam gehören (Treppenhaus, Dach, Fassade, Aufzug, Heizungsanlage). Im Gegensatz zum Sondereigentum (eigene Wohnung).

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Mietrecht § 556 Abs. 3 BGB

Abrechnungszeitraum

Zeitraum, für den die Nebenkostenabrechnung erfolgt – meist 12 Monate, üblicherweise das Kalenderjahr. Nach § 556 Abs. 3 BGB muss die Abrechnung binnen 12 Monaten zugehen.

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B

Mietrecht § 2 BetrKV

Betriebskosten

Laufende Kosten eines Gebäudes, die nach § 1 BetrKV definiert sind und auf Mieter umgelegt werden dürfen. Abschließend in § 2 BetrKV aufgelistet (17 Positionen).

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WEG § 28 Abs. 4 WEG

Belegeinsicht

Recht jedes Eigentümers, alle Belege der Hausgeldabrechnung einzusehen. Die Verweigerung ist ein gravierender Pflichtverstoß und kann eine fristlose Verwalterabberufung rechtfertigen.

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Mietrecht § 1 BetrKV, § 2 BetrKV

BetrKV (Betriebskostenverordnung)

Bundesrechtliche Verordnung, die abschließend regelt, welche Kosten als Betriebskosten umlagefähig sind. § 2 listet 17 Kostenarten – andere Kosten dürfen nicht umgelegt werden.

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WEG § 25 Abs. 1 WEG

Beschlussfähigkeit

Voraussetzung für rechtsgültige Beschlüsse. Seit der WEG-Reform 2020 ist die Eigentümerversammlung unabhängig von der Anwesenheit beschlussfähig – früher waren Anwesenheitsquoren nötig.

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E

WEG § 24 WEG

Eigentümerversammlung

Mindestens jährlich stattfindendes Treffen der Wohnungseigentümer, bei dem über alle wesentlichen WEG-Angelegenheiten entschieden wird. Seit 2020 auch hybrid möglich.

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WEG

Entlastung

Beschluss der Eigentümerversammlung, der den Verwalter für seine Tätigkeit im Vorjahr entlastet und damit auf Schadensersatzansprüche verzichtet. Vor Entlastung sollte zwingend die Belegeinsicht erfolgt sein.

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Mietrecht § 80 GEG

Energieausweis

Pflichtdokument für Vermieter und Verkäufer. Bedarfsausweis (basierend auf Bauphysik) oder Verbrauchsausweis (basierend auf Verbrauch). Gültigkeit: 10 Jahre.

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F

Allgemein

Fernwärme

Wärme aus zentraler Erzeugungsanlage, über Rohrleitungen zum Gebäude geliefert. Im GEG als 65-%-Erneuerbare-Anforderung anerkannt – wird im Ortenaukreis u.a. in Offenburg ausgebaut.

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G

Allgemein GEG § 71 ff.

GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Heizungsgesetz, seit 1.1.2024 in Kraft. Verlangt bei Heizungstausch 65 % erneuerbare Energien. Übergangsfristen für Bestand: bis Mitte 2026 (Großstädte) bzw. Mitte 2028 (Kleinstädte).

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WEG

Gemeinschaftsordnung

Ergänzung zur Teilungserklärung; regelt das interne Verhältnis der Eigentümer (Stimmrechte, Kostenverteilung, Nutzungsrechte). Änderung erfordert in der Regel Einstimmigkeit oder qualifizierte Mehrheit.

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H

WEG § 28 WEG

Hausgeld

Monatliche Vorauszahlung der Wohnungseigentümer an die WEG zur Deckung aller laufenden Kosten (Betriebskosten, Verwaltervergütung, Instandhaltungsrücklage). Nicht zu verwechseln mit Miete.

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Mietrecht § 7 HeizkostenV, § 12 HeizkostenV

Heizkostenverordnung (HeizkostenV)

Verordnung zur Aufteilung von Heizkosten: 50–70 % verbrauchsabhängig, der Rest nach Wohnfläche. Verstoß berechtigt Mieter zu 15 % Abzug von der Heizkostenrechnung.

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WEG § 23 Abs. 1a WEG

Hybride Eigentümerversammlung

Versammlungsform mit physischen und online dazu geschalteten Teilnehmern, seit der WEG-Reform 2020 zulässig. Voraussetzung: Grundsatzbeschluss der WEG.

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WEG § 28 Abs. 2 WEG

Hausgeldabrechnung

Synonym zur Jahresabrechnung in der WEG. Zeigt tatsächliche Kosten vs. Vorauszahlungen je Eigentümer. Muss innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres vorliegen.

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Allgemein

Hausordnung

Verbindliche Regelungen für das Zusammenleben in einer WEG oder Mietobjekt. Wird von der Eigentümerversammlung beschlossen oder vom Vermieter erlassen.

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I

WEG § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG

Instandhaltungsrücklage

Finanzielle Rücklage der WEG für künftige Instandhaltung und Modernisierung. Empfohlen: 5–15 €/m²/Jahr (VDIV). In Österreich seit 2022 gesetzliche Mindestrücklage von 0,95 €/m²/Monat.

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WEG § 26a WEG

IHK-Zertifizierung (§ 26a WEG)

Seit 2020 verpflichtende Sachkundeprüfung für WEG-Verwalter ab 9 Einheiten. Prüfung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer. IVO ist nach § 26a WEG zertifiziert (IHK Südlicher Oberrhein).

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WEG

Instandsetzung

Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands eines Gebäudes oder einer Anlage – im Gegensatz zur Modernisierung, die zu einer Wertverbesserung führt. Klassisch: Reparatur eines defekten Wasserrohrs.

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Mietrecht § 557b BGB

Indexmiete

Miete, die an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts gekoppelt ist. Anpassung frühestens nach 12 Monaten, mit Begründung.

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J

WEG § 28 Abs. 2 WEG

Jahresabrechnung

Jährliche Kostenaufstellung der WEG mit Einnahmen, Ausgaben, Rücklagenentwicklung und Einzelabrechnung pro Wohneinheit. Spätestens 6 Monate nach Wirtschaftsjahresende fällig.

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K

Mietrecht § 551 BGB

Kaution (Mietkaution)

Mietsicherheit nach § 551 BGB. Maximal 3 Nettokaltmieten, in 3 Raten zahlbar, getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen, verzinst.

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Mietrecht § 558 BGB

Kappungsgrenze

Obergrenze für Mieterhöhungen: maximal 20 % in 3 Jahren. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt: 15 % – betrifft im Ortenaukreis derzeit keine Kommune.

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M

WEG § 16 WEG

Miteigentumsanteil (MEA)

Anteil eines Eigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum, in der Teilungserklärung in Tausendstel angegeben. Bestimmt Stimmgewicht und Kostenanteil.

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Mietrecht § 555b BGB, § 559 BGB

Modernisierung

Maßnahmen, die den Gebrauchswert nachhaltig erhöhen oder Energie einsparen. Mietkostenumlage bis 8 % der Modernisierungskosten/Jahr.

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WEG § 25 WEG

Mehrheit (einfache, qualifizierte)

Einfache Mehrheit: mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen. Qualifizierte Mehrheit (z. B. 2/3 oder 3/4) – seit der WEG-Reform 2020 nur noch bei wenigen Sondertatbeständen erforderlich.

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N

Mietrecht § 556 BGB, BetrKV

Nebenkostenabrechnung

Jährliche Abrechnung der Betriebskosten zwischen Vermieter und Mieter. Muss binnen 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, sonst ist Nachforderung ausgeschlossen.

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Allgemein

Notdienst

24/7-Erreichbarkeit der Verwaltung für akute Notfälle (Wasserrohrbruch, Heizungsausfall im Winter, Stromausfall). Nur 1 % der deutschen Hausverwaltungen bietet 24h-Service – IVO mit eigener Notfallnummer.

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O

WEG § 19 WEG

Ordnungsgemäße Verwaltung

Maßstab nach § 19 WEG für alle Verwaltungsentscheidungen. Verstöße sind anfechtbar. Grundlage für Verwalterpflichten und Haftung.

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Q

WEG § 16 Abs. 2 WEG

Quoten-Verteilerschlüssel

Aufteilung der Kosten in der WEG nach Miteigentumsanteilen, Wohnfläche, Personenzahl oder Verbrauch. In der Teilungserklärung oder durch Beschluss festgelegt.

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S

WEG § 21 WEG

Sonderumlage

Außerplanmäßige Zahlung der WEG-Eigentümer für Maßnahmen, die nicht aus der Rücklage gedeckt sind. Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung erforderlich.

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WEG

Sondereigentumsverwaltung

Verwaltung einer einzelnen Wohnung im Auftrag des Eigentümers – inkl. Mietersuche, Mietinkasso, Schadenmanagement. Beliebt bei Kapitalanlegern, die nicht vor Ort wohnen.

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WEG § 1 Abs. 2 WEG, § 5 WEG

Sondereigentum

Eigentum an einer einzelnen Wohnung oder einem Geschäftsraum innerhalb einer WEG. Im Gegensatz zum Allgemeineigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade).

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WEG

Sanierungsroadmap

Mehrjährige Planung zukünftiger Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen einer WEG, basierend auf Objekt-Zustand und gesetzlichen Anforderungen (z. B. GEG).

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Mietrecht § 557a BGB

Staffelmiete

Mietvertrag, bei dem die Miete in im Vertrag festgelegten Stufen steigt. Erste Erhöhung frühestens 12 Monate nach Mietbeginn.

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Mietrecht

Schadensmeldung

Meldung eines Schadens durch Mieter oder Eigentümer an die Hausverwaltung. IVO-Standard: Online-Formular mit Foto-Upload, Reaktion binnen 24 h werktags.

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T

WEG § 8 WEG

Teilungserklärung

Notarielle Urkunde, die ein Grundstück in Wohnungseigentum aufteilt. Definiert Sondereigentum, Allgemeineigentum, Miteigentumsanteile und Sondernutzungsrechte.

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V

Allgemein § 836 BGB, § 823 BGB

Verkehrssicherungspflicht

Pflicht des Eigentümers, Gefahren auf dem Grundstück zu beseitigen oder davor zu warnen. Beispiele: Räumen, Streuen, Beleuchtung, Baumkontrolle, Spielplatzsicherheit.

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WEG § 29 WEG

Verwaltungsbeirat

Aus Eigentümern gewähltes Gremium der WEG, das den Verwalter unterstützt und kontrolliert. Üblicherweise 3 Personen: Vorsitzender + 2 Beiräte. Prüft die Jahresabrechnung vor der Eigentümerversammlung.

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WEG § 26 Abs. 1 WEG

Verwaltervertrag

Vertrag zwischen WEG und Verwalter, regelt Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit, Kündigungsmodalitäten. Maximal 5 Jahre Erstlaufzeit.

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Mietrecht

Verteilerschlüssel

Regel, nach der Gesamtkosten auf einzelne Mietparteien oder Eigentümer aufgeteilt werden (Wohnfläche, MEA, Personenzahl, Verbrauch). Häufigste Fehlerquelle in Nebenkostenabrechnungen.

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WEG § 28 Abs. 4 WEG

Vermögensbericht

Bestandteil der Jahresabrechnung – zeigt Stand und Entwicklung der Instandhaltungsrücklage.

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W

WEG WoEigG i.d.F. v. 1.12.2020

WEG-Reform 2020

Umfassende Modernisierung des WEG-Rechts, gültig seit 1.12.2020. Wichtigste Änderungen: einfache Verwalterabberufung, hybride Versammlungen, Beschlussfähigkeit unabhängig von Anwesenheit.

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WEG § 28 Abs. 1 WEG

Wirtschaftsplan

Jährlicher Plan der WEG mit Einnahmen, Ausgaben und Hausgeld pro Eigentümer. Wird in der Eigentümerversammlung beschlossen.

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WEG

Wärmepumpe in der WEG

Heizsystem, das Wärme aus Luft, Wasser oder Erdreich gewinnt. GEG-konform, hoch effizient. Im MFH-Bestand 40.000–110.000 € Investition – mit Förderung bis 70 %.

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Z

WEG

Zwangsverwaltung

Gerichtlich angeordnete Verwaltung einer Immobilie zur Vollstreckung von Forderungen. Selten – aber wichtig bei säumigen WEG-Eigentümern.

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