Zum Hauptinhalt springen
Montag bis Freitag, 9:00 – 18:00 Uhr
IVO Immobilienverwaltung Ortenau
IVO Blog – Hausverwaltung Ortenaukreis
WEG & Recht

Hausgeldabrechnung verstehen: Was Eigentümer prüfen müssen (mit Beispielrechnung)

Yusuf Esentürk Yusuf Esentürk
7 Min. Lesezeit
TL;DR

Die Hausgeldabrechnung muss laut § 28 Abs. 2 WEG bis spätestens sechs Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres vorliegen. Sie umfasst Einnahmen, Ausgaben, Rücklagenentwicklung und Einzelabrechnung pro Wohneinheit. Die häufigsten Fehler: falsche Verteilerschlüssel, fehlende Belegeinsicht, Vermischung von Verwaltungs- und Instandhaltungskosten. Eigentümer haben Anspruch auf Belegeinsicht – Verweigerung ist ein Abberufungsgrund nach § 26 WEG.

Was ist die Hausgeldabrechnung?

Die Hausgeldabrechnung ist die jährliche Kostenaufstellung einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie zeigt, wie das gezahlte Hausgeld der Eigentümer im abgelaufenen Wirtschaftsjahr verwendet wurde – und ob am Ende eine Nachzahlung oder ein Guthaben für den einzelnen Eigentümer entsteht. Rechtsgrundlage: § 28 Abs. 2 WEG.

Wann muss die Abrechnung vorliegen?

Spätestens sechs Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres – in den meisten WEGs also bis zum 30. Juni. Verzögert sich die Abrechnung über 12–15 Monate, gilt das gerichtlich als gravierender Pflichtverstoß und kann eine fristlose Abberufung des Verwalters rechtfertigen.

Welche Bestandteile hat die Hausgeldabrechnung?

BestandteilInhaltWo zu prüfen
GesamtabrechnungAlle Einnahmen und Ausgaben der WEGBelege, Kontoauszüge
EinzelabrechnungAnteil pro Eigentümer (nach Verteilerschlüssel)Vergleich mit Wirtschaftsplan
VermögensberichtStand der InstandhaltungsrücklageBankauszüge der Rücklage
Soll-Ist-VergleichWirtschaftsplan vs. tatsächliche KostenPlausibilität, Abweichungen

Welche Kostenarten erscheinen typischerweise?

  • Heizkosten (separat nach HeizkostenV)
  • Wasser/Abwasser
  • Strom Allgemeinflächen
  • Hausmeisterdienste, Reinigung, Gartenpflege
  • Versicherungen (Gebäude, Haftpflicht, Glas)
  • Verwaltervergütung (nicht umlagefähig auf Mieter!)
  • Bankgebühren des Hausgeldkontos
  • Instandhaltungsrücklage (Zuführung)
  • Reparaturen und Instandhaltung

Beispielrechnung: kleine WEG mit 8 Einheiten

Eine WEG in Offenburg mit 8 Wohneinheiten, je 80 m², verteilt nach Miteigentumsanteil (gleichmäßig je 1/8):

PositionGesamt p. a.Pro Einheit
Heizkosten (50/50 Verbrauch/Fläche)9.600 €variabel
Wasser/Abwasser3.200 €nach Zähler
Hausmeister + Reinigung4.800 €600 €
Versicherungen1.600 €200 €
Verwaltervergütung (22 €/EH/Mon.)2.112 €264 €
Instandhaltungsrücklage (8 €/m²/J.)5.120 €640 €
Summe (umlagefähig + nicht-umlagefähig)26.432 €variabel

Was ist nicht umlagefähig auf Mieter?

Auch wenn die Hausgeldabrechnung diese Posten enthält, dürfen sie nicht 1:1 in der Nebenkostenabrechnung an Mieter durchgereicht werden:

  • Verwaltervergütung
  • Bankgebühren
  • Instandhaltungsrücklage
  • Reparaturen (auch wenn klein)
  • Steuerberatung der WEG

Mehr dazu in unserem Artikel Warum 50 % aller Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft sind.

Wie prüfe ich die Hausgeldabrechnung?

  1. Plausibilitätscheck: Stimmen die Kosten zur Größe der WEG?
  2. Verteilerschlüssel: Ist Ihr Anteil korrekt nach Teilungserklärung?
  3. Belegeinsicht verlangen: § 28 Abs. 4 WEG gewährt jedem Eigentümer dieses Recht.
  4. Rücklagenstand: Stimmt der ausgewiesene Stand mit dem Bankauszug?
  5. Soll-Ist-Vergleich: Wo liegen die Abweichungen vom Wirtschaftsplan?

Was tun bei Verdacht auf Fehler?

Erstens: schriftlich bei der Verwaltung Einsicht in die Belege beantragen. Zweitens: die Beschlussfassung in der nächsten Eigentümerversammlung nicht ohne Klärung freigeben (Entlastung verweigern). Drittens: bei dauerhafter Verweigerung der Belegeinsicht oder gravierenden Fehlern: Verwalter abberufen – seit der WEG-Reform 2020 mit einfacher Mehrheit möglich.

Wenn Sie eine zweite Meinung zu Ihrer aktuellen Hausgeldabrechnung möchten: Kontaktieren Sie uns – wir prüfen kostenfrei.

Begriffe nachschlagen

In unserem Hausverwaltung-Lexikon A–Z finden Sie über 50 Begriffe rund um WEG, Mietverwaltung und Immobilienrecht – verständlich erklärt mit Paragraphen-Verweisen.

Fragen zu diesem Thema?

Sprechen Sie uns an – wir beraten kostenfrei und unverbindlich.