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Montag bis Freitag, 9:00 – 18:00 Uhr
IVO Immobilienverwaltung Ortenau
Mietrecht § 80 GEG

Energieausweis

Pflichtdokument für Vermieter und Verkäufer. Bedarfsausweis (basierend auf Bauphysik) oder Verbrauchsausweis (basierend auf Verbrauch). Gültigkeit: 10 Jahre.

Gesetzliche Grundlage
§ 80 GEG

Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Rechtsgrundlage: § 80 ff. GEG. Er ist Pflicht bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung und muss spätestens zur Wohnungsbesichtigung vorgelegt werden.

Zwei Varianten: Der Bedarfsausweis wird rechnerisch auf Basis der Bauphysik (Dämmung, Fenster, Heizung) erstellt und ist bei Altbauten ohne Sanierung meist Pflicht. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist für Gebäude ab 5 Wohneinheiten oder ab Baujahr 1977 zulässig. Der Ausweis ist 10 Jahre gültig.

Die Effizienzklassen reichen von A+ (sehr effizient) bis H (besonders unwirtschaftlich). Klassen ab D sind Anlass für energetische Modernisierung – IVO bezieht den Energieausweis standardmäßig in die Sanierungsroadmap ein. Wer ohne gültigen Ausweis vermietet oder verkauft, riskiert Bußgelder bis 15.000 € nach § 108 GEG.

Weitere Begriffe

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