Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) regelt bundesweit die Verteilung von Heiz- und Warmwasserkosten in Mehrparteienhäusern. Kernvorgabe: 50 bis 70 % der Kosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden, der Rest darf nach Wohnfläche verteilt werden. Die Regelung gilt für nahezu alle Mietverhältnisse und auch für WEGs mit zentraler Heizungsanlage. Seit 2022 gelten verschärfte Vorgaben zur monatlichen Verbrauchsinformation bei fernablesbaren Zählern.
Gesetzliche Grundlage
Die HeizkostenV wurde zuletzt 2021 novelliert. § 7 HeizkostenV gibt den Verteilungsrahmen vor: 50 %, 60 % oder 70 % verbrauchsabhängig – der Rest nach Fläche. Die Wahl trifft der Vermieter vor Beginn des Abrechnungszeitraums, in WEGs wird sie per Beschluss festgelegt. § 9 HeizkostenV regelt die Warmwasser-Aufteilung analog. § 12 HeizkostenV enthält das zentrale Sanktionswerkzeug: Wird gegen die verbrauchsabhängige Abrechnung verstoßen, kann der Mieter 15 % vom Heizkostenanteil der Abrechnung pauschal abziehen. Seit 2022 gelten zudem die Pflichten aus der EED-Umsetzung: bei fernablesbaren Zählern monatliche Verbrauchsinformation ab 2022; bei allen neuen Zählern Fernablesbarkeit ab 2027.
Praxisbeispiel aus dem Ortenaukreis
Ein 12-Parteien-Haus in Offenburg-Albersbösch mit Gas-Zentralheizung hat Heizkosten von 14.400 € im Jahr. Der Vermieter hat 70 % Verbrauch / 30 % Fläche gewählt. 10.080 € werden also über Heizkostenverteiler pro Wohnung abgerechnet, 4.320 € anteilig nach Quadratmetern. Für eine 80-m²-Wohnung (Hausgesamt 960 m²): Flächenanteil 360 €; der Verbrauchsanteil variiert je nach Heizverhalten zwischen 600 € und 1.200 €. Hätte der Vermieter rein nach Fläche abgerechnet – ein häufiger Fehler in Altbau-Abrechnungen in Lahr und Offenburg –, dürfte der Mieter 15 % der Heizkostenrechnung abziehen (§ 12 HeizkostenV): im Beispielfall 180 €.
Was IVO anders macht
In der IVO Mietverwaltung prüfen wir bei jedem Objekt den Verteilerschlüssel gegen HeizkostenV und WEG-Beschluss. Wir arbeiten mit Messdienstleistern, die monatliche Verbrauchsinformationen DSGVO-konform bereitstellen. Die Heizkostenabrechnung erfolgt integriert in die Nebenkostenabrechnung und ist im digitalen Portal einsehbar. Hintergründe auch im Ratgeber 50 % aller Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft.
Häufige Fragen zu „Heizkostenverordnung (HeizkostenV)"
Was passiert, wenn die Heizkosten rein nach Fläche abgerechnet werden?
Welcher Verteilschlüssel ist erlaubt?
Was ist die monatliche Verbrauchsinformation?
Gilt die HeizkostenV auch für Wärmepumpen?
Was ist mit Heizkosten für Leerstand?
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