Betriebskosten sind laufende, regelmäßig wiederkehrende Kosten eines Gebäudes, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf – sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) listet in § 2 abschließend 17 umlagefähige Kostenarten auf. Andere Kosten – insbesondere Verwaltungskosten, Reparaturen, Rücklagen, Bankgebühren – sind nicht umlagefähig und müssen vom Vermieter selbst getragen werden.
Gesetzliche Grundlage
Die BetrKV vom 25.11.2003 definiert in § 1 den Begriff "Betriebskosten" und zählt in § 2 die zulässigen Positionen auf. Zu den 17 umlagefähigen Kostenarten zählen unter anderem: laufende öffentliche Lasten (Grundsteuer), Wasserversorgung, Entwässerung, Heizung, Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hauswart, Antennenanlage, Waschraum, "sonstige Betriebskosten". Die 17. Position ("sonstige") ist eng auszulegen – beliebige Kosten dürfen nicht darunter fallen. Der Mietvertrag muss die Umlage ausdrücklich vereinbaren; ohne entsprechende Klausel sind die Betriebskosten mit der Kaltmiete bereits abgegolten (§ 556 Abs. 1 BGB).
Praxisbeispiel aus dem Ortenaukreis
Eine typische 85-m²-Wohnung in Offenburg zahlt etwa 2,20–3,20 €/m²/Monat an Betriebskosten. Bei 3,00 €/m² sind das 255 € monatlich, 3.060 € im Jahr. Die Verteilung: Heizung/Warmwasser rund 40 %, Wasser/Abwasser 15 %, Hausmeister/Reinigung 10 %, Versicherungen 10 %, Müll/Straße 10 %, Grundsteuer 5 %, Rest Kabel, Aufzug, Strom Allgemeinfläche. Nicht enthalten sein dürfen: Verwaltervergütung, Bankgebühren, Instandhaltungsrücklage, Steuerberatung, Reparaturen. Diese zahlt der Vermieter aus der Kaltmiete.
Was IVO anders macht
Bei der IVO Mietverwaltung prüfen wir jede einzelne Kostenposition gegen die abschließende Liste des § 2 BetrKV und gegen den Mietvertrag. Nicht umlagefähige Kosten werden in der Abrechnung separat ausgewiesen und nicht auf den Mieter übertragen. So vermeiden wir die häufigsten Abrechnungsfehler – Details dazu in unserem Ratgeber 50 % aller Nebenkostenabrechnungen sind fehlerhaft.
Häufige Fragen zu „Betriebskosten"
Welche Kosten sind nicht umlagefähig?
Was bedeutet "sonstige Betriebskosten"?
Muss die Umlage im Mietvertrag geregelt sein?
Wie hoch sind die typischen Betriebskosten?
Darf der Vermieter Reparaturkosten umlegen?
Weitere Begriffe
Fragen zu „Betriebskosten" im konkreten Fall?
Wir beraten kostenfrei und unverbindlich zu Ihrer individuellen Situation im Ortenaukreis.