Gerichtlich angeordnete Verwaltung einer Immobilie zur Vollstreckung von Forderungen. Selten, aber in WEGs relevant bei Eigentümern mit langfristigen Hausgeld-Rückständen. Das Amtsgericht bestellt einen Zwangsverwalter, der die Wohnung vermietet bzw. laufend verwaltet und die Einnahmen zur Tilgung nutzt.
Für die WEG bedeutet Zwangsverwaltung eines Eigentümers: Das Hausgeld wird ab Anordnung aus den Mieteinnahmen gezahlt – in der Regel zuverlässig. Rechtsgrundlage: Zwangsvollstreckungsgesetz (ZVG).
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