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Montag bis Freitag, 9:00 – 18:00 Uhr
IVO Immobilienverwaltung Ortenau
WEG

Zwangsverwaltung

Gerichtlich angeordnete Verwaltung einer Immobilie zur Vollstreckung von Forderungen. Selten – aber wichtig bei säumigen WEG-Eigentümern.

Gerichtlich angeordnete Verwaltung einer Immobilie zur Vollstreckung von Forderungen. Selten, aber in WEGs relevant bei Eigentümern mit langfristigen Hausgeld-Rückständen. Das Amtsgericht bestellt einen Zwangsverwalter, der die Wohnung vermietet bzw. laufend verwaltet und die Einnahmen zur Tilgung nutzt.

Für die WEG bedeutet Zwangsverwaltung eines Eigentümers: Das Hausgeld wird ab Anordnung aus den Mieteinnahmen gezahlt – in der Regel zuverlässig. Rechtsgrundlage: Zwangsvollstreckungsgesetz (ZVG).

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