Die Gemeinschaftsordnung ergänzt die Teilungserklärung und regelt das interne Verhältnis der Eigentümer: Stimmrechte, Kostenverteilung, Nutzungsrechte an Sondernutzungsflächen, Regelungen zur Verwaltung. Während die Teilungserklärung die Aufteilung in Wohneinheiten definiert, gestaltet die Gemeinschaftsordnung das Innenverhältnis.
Ihre Änderung erfordert in der Regel Einstimmigkeit oder eine qualifizierte Mehrheit gemäß Teilungserklärung – Änderungen sind daher selten und aufwändig.
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