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Montag bis Freitag, 9:00 – 18:00 Uhr
IVO Immobilienverwaltung Ortenau
WEG § 25 WEG

Mehrheit (einfache, qualifizierte)

Einfache Mehrheit: mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen. Qualifizierte Mehrheit (z. B. 2/3 oder 3/4) – seit der WEG-Reform 2020 nur noch bei wenigen Sondertatbeständen erforderlich.

Gesetzliche Grundlage
§ 25 WEG

Einfache Mehrheit: mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen. Seit der WEG-Reform 2020 ist sie der Regelfall für WEG-Beschlüsse – auch für viele frühere doppelt-qualifizierte Mehrheits-Tatbestände (Sonderumlagen, bauliche Maßnahmen, Kostenverteilungen).

Qualifizierte Mehrheiten (z. B. 2/3 oder 3/4 der Miteigentumsanteile) sind heute nur noch bei wenigen Sondertatbeständen erforderlich – vor allem bei Änderungen der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung.

Weitere Begriffe

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