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Montag bis Freitag, 9:00 – 18:00 Uhr
IVO Immobilienverwaltung Ortenau
WEG § 8 WEG

Teilungserklärung

Notarielle Urkunde, die ein Grundstück in Wohnungseigentum aufteilt. Definiert Sondereigentum, Allgemeineigentum, Miteigentumsanteile und Sondernutzungsrechte.

Gesetzliche Grundlage
§ 8 WEG

Die Teilungserklärung ist die notarielle Urkunde, mit der ein Grundstück in Wohnungseigentum aufgeteilt wird. Sie ist das zentrale Dokument jeder WEG. Rechtsgrundlage: § 8 WEG.

Sie legt verbindlich fest: Welche Räume gehören zu welcher Wohneinheit (Sondereigentum), welche Teile sind gemeinschaftlich (Allgemeineigentum), wie groß sind die Miteigentumsanteile, welche Sondernutzungsrechte gibt es (z. B. an Garten, Stellplatz, Keller). Die Teilungserklärung wird im Grundbuch eingetragen und ist damit auch gegenüber Dritten (Käufer, Banken, Behörden) verbindlich.

Änderungen der Teilungserklärung sind möglich, aber aufwändig: Sie erfordern in der Regel Einstimmigkeit aller Eigentümer und notarielle Beurkundung. Häufige Ergänzung ist die Gemeinschaftsordnung, die das interne Verhältnis der Eigentümer regelt (Stimmrechte, Kostenverteilung, Nutzungsregeln).

Weitere Begriffe

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