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IVO Immobilienverwaltung Ortenau
Allgemein

Hausordnung

Verbindliche Regelungen für das Zusammenleben in einer WEG oder Mietobjekt. Wird von der Eigentümerversammlung beschlossen oder vom Vermieter erlassen.

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben in einer WEG oder einem Mietshaus. Typische Themen: Ruhezeiten, Reinigungsdienste, Müllentsorgung, Nutzung der Gemeinschaftsflächen, Tierhaltung, Winterdienst, Rauchen.

In einer WEG wird die Hausordnung von der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen (§ 19 Abs. 1 WEG). Im Mietverhältnis erlässt der Vermieter die Hausordnung oder macht sie zum Vertragsbestandteil. Eine gut ausgearbeitete Hausordnung dient auch der Verkehrssicherungspflicht: Sie dokumentiert die Delegation bestimmter Pflichten (z. B. Winterdienst) an die Nutzer.

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