Die Eigentümerversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Alle wesentlichen Angelegenheiten – Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Verwalterbestellung, Instandhaltungsmaßnahmen, Sonderumlagen – werden hier beschlossen. Sie muss nach § 24 Abs. 1 WEG mindestens einmal jährlich einberufen werden; zusätzliche außerordentliche Versammlungen sind jederzeit möglich.
Gesetzliche Grundlage
§ 24 WEG regelt die Einberufung (mindestens drei Wochen Vorlauf, mit Tagesordnung), § 25 WEG die Beschlussfassung (einfache Mehrheit seit der WEG-Reform 2020 der Regelfall) und § 23 WEG die Form (seit 2020 auch hybrid zulässig, § 23 Abs. 1a WEG). Einberufungsrecht hat grundsätzlich der Verwalter; auf Verlangen von mindestens einem Viertel der Miteigentumsanteile muss er einberufen. Beschlüsse müssen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen (§ 19 WEG); sonst sind sie innerhalb eines Monats beim Amtsgericht anfechtbar (§ 23 Abs. 4 WEG). Die Versammlung ist – seit der Reform 2020 – stets beschlussfähig, unabhängig von der Anwesenheit.
Praxisbeispiel aus dem Ortenaukreis
Eine 18-Einheiten-WEG in Lahr-Reichenbach hält ihre jährliche Eigentümerversammlung im April 2026 hybrid ab: neun Eigentümer vor Ort im Vereinsheim, fünf per Video zugeschaltet aus Berlin, München und Straßburg, vier per Vollmacht vertreten. Tagesordnung: Jahresabrechnung 2025, Wirtschaftsplan 2026, Sonderumlage Dachsanierung 54.000 €, Verlängerung des Verwaltervertrags. Dauer: 2,5 Stunden. Alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Das Protokoll geht am nächsten Tag digital an alle Eigentümer, Vollmachten sind archiviert.
Was IVO anders macht
Wir bereiten jede Versammlung mit strukturierten Beschlussvorlagen vor (rechtssichere Formulierungen, Begründung, Kostenschätzung). Hybride Versammlungen sind bei uns Standard. Tagesordnung und Unterlagen werden drei Wochen vor dem Termin im digitalen Portal veröffentlicht; das Protokoll liegt binnen 14 Tagen vor. Details zu unserer Arbeitsweise: WEG-Verwaltung. Digitale Durchführung im Detail: Digitale Eigentümerversammlung.
Häufige Fragen zu „Eigentümerversammlung"
Wie oft muss eine Eigentümerversammlung stattfinden?
Welche Einberufungsfrist gilt?
Wer darf an der Versammlung teilnehmen?
Wie verhalte ich mich bei Verhinderung?
Sind Beschlüsse immer wirksam?
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Fragen zu „Eigentümerversammlung" im konkreten Fall?
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