Die Verkehrssicherungspflicht ist die rechtliche Verpflichtung jedes Grundstückseigentümers, Gefahrenquellen auf seinem Grundstück zu erkennen, zu beseitigen oder zumindest vor ihnen zu warnen. Typische Pflichten: Räum- und Streupflicht im Winter, sichere Beleuchtung von Treppen und Eingängen, regelmäßige Baumkontrolle, verkehrssichere Spielgeräte, gewartete Aufzüge. Verletzungen können zivilrechtlichen Schadensersatz und in schweren Fällen strafrechtliche Folgen auslösen.
Gesetzliche Grundlage
Zentrale Normen sind § 836 BGB (Haftung des Grundstücksbesitzers für Schäden durch Einsturz oder Ablösung von Gebäudeteilen) und § 823 BGB (allgemeine deliktische Haftung). Aus der Generalklausel des § 823 BGB leitet die Rechtsprechung Verkehrssicherungspflichten für nahezu jeden Grundstückseigentümer ab. Baumkontrollen richten sich nach dem FLL-Standard (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau); Spielgeräte müssen DIN EN 1176 entsprechen. Bei Verletzungen mit Körperschaden drohen strafrechtliche Folgen: § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung), im Todesfall § 222 StGB (fahrlässige Tötung). Die Pflicht kann vertraglich auf Mieter delegiert werden (typisch: Winterdienst), die Letztverantwortung bleibt aber beim Eigentümer – er muss die Erfüllung stichprobenhaft überwachen.
Praxisbeispiel aus dem Ortenaukreis
In Offenburg-Stadtmitte stürzt im Januar eine Passantin auf einem nicht geräumten Gehweg vor einer WEG – Oberschenkelhalsbruch, 8 Wochen Krankenhaus. Die Verkehrssicherungspflicht war per Hausordnung auf die Mieter übertragen, aber niemand hatte geräumt. Folge: Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderung in Höhe von 28.000 €, übernommen durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der WEG. Gegen den Verwalter wurde ein Ermittlungsverfahren nach § 229 StGB eingeleitet, weil er die Einhaltung der Streupflicht nicht überwacht hatte. Die Stadt Offenburg regelt die Streuzeiten in ihrer Streupflichtsatzung (werktags 7–20 Uhr, Sonn-/Feiertags 9–20 Uhr); Verstöße kosten bis zu 5.000 € Bußgeld.
Was IVO anders macht
Für jede von uns betreute WEG und Mietobjekt erstellen wir einen Verkehrssicherungsplan mit dokumentierten Intervallen: jährliche Baumkontrolle, monatliche Beleuchtungsprüfung, Wartungsverträge für Aufzug und Spielgeräte, lokale Winterdienst-Partner aus der Region. Schäden werden über unseren 24/7-Notdienst priorisiert bearbeitet. Mehr dazu unter WEG-Verwaltung und im Ratgeber Verkehrssicherungspflicht im Ortenaukreis.
Häufige Fragen zu „Verkehrssicherungspflicht"
Was gehört konkret zur Verkehrssicherungspflicht?
Kann der Vermieter die Streupflicht auf Mieter übertragen?
Welche Versicherung deckt Ansprüche aus Verkehrssicherungspflicht?
Was passiert bei einem Schadensfall?
Wie oft müssen Bäume kontrolliert werden?
Weitere Begriffe
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