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IVO Immobilienverwaltung Ortenau
Allgemein § 836 BGB, § 823 BGB

Verkehrssicherungspflicht

Pflicht des Eigentümers, Gefahren auf dem Grundstück zu beseitigen oder davor zu warnen. Beispiele: Räumen, Streuen, Beleuchtung, Baumkontrolle, Spielplatzsicherheit.

Gesetzliche Grundlage
§ 836 BGB, § 823 BGB

Die Verkehrssicherungspflicht ist die rechtliche Verpflichtung jedes Grundstückseigentümers, Gefahrenquellen auf seinem Grundstück zu erkennen, zu beseitigen oder zumindest vor ihnen zu warnen. Typische Pflichten: Räum- und Streupflicht im Winter, sichere Beleuchtung von Treppen und Eingängen, regelmäßige Baumkontrolle, verkehrssichere Spielgeräte, gewartete Aufzüge. Verletzungen können zivilrechtlichen Schadensersatz und in schweren Fällen strafrechtliche Folgen auslösen.

Gesetzliche Grundlage

Zentrale Normen sind § 836 BGB (Haftung des Grundstücksbesitzers für Schäden durch Einsturz oder Ablösung von Gebäudeteilen) und § 823 BGB (allgemeine deliktische Haftung). Aus der Generalklausel des § 823 BGB leitet die Rechtsprechung Verkehrssicherungspflichten für nahezu jeden Grundstückseigentümer ab. Baumkontrollen richten sich nach dem FLL-Standard (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau); Spielgeräte müssen DIN EN 1176 entsprechen. Bei Verletzungen mit Körperschaden drohen strafrechtliche Folgen: § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung), im Todesfall § 222 StGB (fahrlässige Tötung). Die Pflicht kann vertraglich auf Mieter delegiert werden (typisch: Winterdienst), die Letztverantwortung bleibt aber beim Eigentümer – er muss die Erfüllung stichprobenhaft überwachen.

Praxisbeispiel aus dem Ortenaukreis

In Offenburg-Stadtmitte stürzt im Januar eine Passantin auf einem nicht geräumten Gehweg vor einer WEG – Oberschenkelhalsbruch, 8 Wochen Krankenhaus. Die Verkehrssicherungspflicht war per Hausordnung auf die Mieter übertragen, aber niemand hatte geräumt. Folge: Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderung in Höhe von 28.000 €, übernommen durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der WEG. Gegen den Verwalter wurde ein Ermittlungsverfahren nach § 229 StGB eingeleitet, weil er die Einhaltung der Streupflicht nicht überwacht hatte. Die Stadt Offenburg regelt die Streuzeiten in ihrer Streupflichtsatzung (werktags 7–20 Uhr, Sonn-/Feiertags 9–20 Uhr); Verstöße kosten bis zu 5.000 € Bußgeld.

Was IVO anders macht

Für jede von uns betreute WEG und Mietobjekt erstellen wir einen Verkehrssicherungsplan mit dokumentierten Intervallen: jährliche Baumkontrolle, monatliche Beleuchtungsprüfung, Wartungsverträge für Aufzug und Spielgeräte, lokale Winterdienst-Partner aus der Region. Schäden werden über unseren 24/7-Notdienst priorisiert bearbeitet. Mehr dazu unter WEG-Verwaltung und im Ratgeber Verkehrssicherungspflicht im Ortenaukreis.

Häufige Fragen zu „Verkehrssicherungspflicht"

Was gehört konkret zur Verkehrssicherungspflicht?
Die wichtigsten Pflichten: Räum- und Streupflicht im Winter (werktags meist 7–20 Uhr), sichere Beleuchtung aller Treppen und Eingänge, regelmäßige Baumkontrolle (Sichtprüfung jährlich, eingehende Begutachtung alle 3–5 Jahre), sichere Spielgeräte nach DIN EN 1176, splitterfreie Haustüren, sichere Briefkästen und Türschwellen, gewartete Aufzüge mit TÜV-Prüfung alle 1–2 Jahre.
Kann der Vermieter die Streupflicht auf Mieter übertragen?
Ja, aber nur durch ausdrückliche Regelung im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Zulässig ist die rotierende Zuständigkeit oder die Zuweisung an Erdgeschoss-Mieter. Die Letztverantwortung verbleibt aber beim Vermieter – er muss die Erfüllung stichprobenhaft überwachen. Bei Vernachlässigung durch den Mieter haftet auch der Vermieter.
Welche Versicherung deckt Ansprüche aus Verkehrssicherungspflicht?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist Pflicht für jede WEG und jeden Vermieter. Sie deckt Schadensersatzforderungen aus Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht – von der gestürzten Passantin bis zum herabfallenden Dachziegel. Empfohlene Versicherungssumme: mindestens 5 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden.
Was passiert bei einem Schadensfall?
Zivilrechtlich droht Schadensersatz (Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld) – oft 5.000–50.000 €, bei Spätfolgen wie Hüftbruch deutlich mehr. Strafrechtlich: § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung), bei Todesfall § 222 StGB (fahrlässige Tötung). Der Schadenfall ist sofort der Versicherung zu melden.
Wie oft müssen Bäume kontrolliert werden?
Nach FLL-Standard (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau) mindestens einmal jährlich eine visuelle Sichtprüfung durch einen qualifizierten Baumkontrolleur, alle 3–5 Jahre eine eingehende fachliche Untersuchung. Bei großen oder beschädigten Bäumen jährlich. Die Kontrolle ist zu dokumentieren – sonst ist im Schadenfall die Beweisführung erschwert.

Weitere Begriffe

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