Die Instandsetzung umfasst alle Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands eines Gebäudes oder einer Anlage. Abzugrenzen ist sie von der Modernisierung, die zu einer Wertverbesserung führt.
Klassische Beispiele: Austausch einer defekten Wasserleitung 1:1, Reparatur eines kaputten Heizkörpers, Austausch zerbrochener Dachziegel, Neubeschichtung einer beschädigten Fassade. Kosten werden aus der Instandhaltungsrücklage gedeckt. Bei Vermietung sind Instandsetzungskosten nicht umlagefähig – sie gehören zur Vermieterpflicht und sind aus der Kaltmiete zu bezahlen.
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