Zum Hauptinhalt springen
Montag bis Freitag, 9:00 – 18:00 Uhr
IVO Immobilienverwaltung Ortenau
WEG

Sondereigentumsverwaltung

Verwaltung einer einzelnen Wohnung im Auftrag des Eigentümers – inkl. Mietersuche, Mietinkasso, Schadenmanagement. Beliebt bei Kapitalanlegern, die nicht vor Ort wohnen.

Die Sondereigentumsverwaltung (SEV) ist die Verwaltung einer einzelnen Wohnung oder Gewerbeeinheit im Auftrag des jeweiligen Eigentümers – im Gegensatz zur WEG-Verwaltung, die das Gemeinschaftseigentum aller Eigentümer betreut. Typische Leistungen: Mietersuche, Mietvertrag, Mietinkasso, Nebenkostenabrechnung gegenüber dem Mieter, Schadenmanagement, Kommunikation mit dem WEG-Verwalter. Besonders gefragt bei Kapitalanlegern, die nicht vor Ort wohnen.

Fachlicher Kontext

Die SEV ist keine gesetzlich separat geregelte Dienstleistung, sondern ergibt sich aus der Abgrenzung von Sondereigentum (§ 1 Abs. 2 WEG) und Gemeinschaftseigentum (§ 1 Abs. 5 WEG). Leistungsumfang und Vergütung werden im SEV-Vertrag individuell vereinbart. Typisch sind Pauschalvergütungen von 25–50 €/Einheit/Monat oder prozentuale Sätze von 3,5–6 % der Jahresnettomiete. Die SEV kann – muss aber nicht – vom gleichen Dienstleister erbracht werden, der auch die WEG-Verwaltung stellt.

Praxisbeispiel aus dem Ortenaukreis

Ein Kapitalanleger aus München besitzt eine 75-m²-Wohnung in Kehl-Sundheim, Kaltmiete 780 €. Die WEG-Verwaltung liegt bei IVO; die SEV wird ebenfalls von IVO erbracht. Leistungsumfang: Mietinkasso per SEPA, Nebenkostenabrechnung gegenüber dem Mieter, Schadenmanagement über das digitale Portal, jährlicher Eigentümer-Report mit Einnahmen, Ausgaben, offenen Posten. Vergütung: 5 % der Jahresnettomiete = 468 € p. a. + 19 % USt. Ergebnis: Der Eigentümer hat mit der Vermietung rund 30 Minuten Aufwand im Jahr – für die Steuererklärung.

Was IVO anders macht

Wir bieten SEV integriert zur Mietverwaltung oder standalone als Ergänzung zur externen WEG-Verwaltung. Die digitale Akte pro Einheit bündelt alle relevanten Dokumente (Mietvertrag, Übergabeprotokoll, Abrechnungen) und ist 24/7 zugänglich. Besonders gefragt bei Eigentümern außerhalb der Region – Stuttgart, Frankfurt, Schweiz.

Häufige Fragen zu „Sondereigentumsverwaltung"

Was kostet die Sondereigentumsverwaltung?
Üblich sind 3,5–6 % der Jahresnettomiete oder Pauschalen von 25–50 € pro Einheit und Monat. Bei einer Wohnung mit 800 € Kaltmiete bedeutet das 336–576 € pro Jahr. Enthalten sind typischerweise Mietinkasso, Nebenkostenabrechnung gegenüber dem Mieter, Kommunikation bei Schäden sowie ein jährlicher Eigentümer-Report.
Kann SEV und WEG-Verwaltung getrennt werden?
Ja. Die WEG wählt den WEG-Verwalter für das Gemeinschaftseigentum; jeder einzelne Eigentümer wählt für sein Sondereigentum einen SEV-Dienstleister – das kann dieselbe Firma sein oder eine andere. IVO übernimmt die SEV auch dann, wenn ein anderer WEG-Verwalter zuständig ist.
Ist die SEV-Vergütung steuerlich absetzbar?
Für vermietete Wohnungen in der Regel ja – als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 9 EStG). Bei selbstgenutzten Wohnungen entfällt die Absetzbarkeit, weil keine Einkünfte erzielt werden. Die konkrete steuerliche Behandlung klärt am besten der Steuerberater.

Weitere Begriffe

Fragen zu „Sondereigentumsverwaltung" im konkreten Fall?

Wir beraten kostenfrei und unverbindlich zu Ihrer individuellen Situation im Ortenaukreis.