Voraussetzung für rechtsgültige Beschlüsse. Seit der WEG-Reform 2020 ist die Eigentümerversammlung unabhängig von der Anwesenheit beschlussfähig – vorher waren Anwesenheitsquoren von 50 % der Miteigentumsanteile nötig. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 WEG.
In der Praxis bedeutet das: Auch wenn nur ein Eigentümer erscheint, können wirksame Beschlüsse gefasst werden. Zweit-Einberufungen sind damit überflüssig geworden. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
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