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Montag bis Freitag, 9:00 – 18:00 Uhr
IVO Immobilienverwaltung Ortenau
WEG

Vollmacht (Eigentümerversammlung)

Schriftliche Bevollmächtigung eines anderen Eigentümers zur Stimmabgabe. Unbeschränkte Stimmrechtsausübung möglich, sofern Teilungserklärung nichts anderes regelt.

Schriftliche Bevollmächtigung eines anderen Eigentümers oder einer dritten Person zur Stimmabgabe in der Eigentümerversammlung. Grundsätzlich ist die Vollmacht frei – sie kann auch an Nicht-Eigentümer erteilt werden, sofern die Teilungserklärung nichts anderes regelt.

Häufig beschränken Teilungserklärungen die Vollmacht auf andere Eigentümer, Ehepartner oder den Verwalter. Die Vollmacht muss vor Versammlungsbeginn im Original oder per Scan vorliegen.

Weitere Begriffe

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