Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) leistet. Es finanziert sämtliche laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums – von Betriebskosten über Verwaltervergütung bis zur Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Grundlage ist der jährlich beschlossene Wirtschaftsplan. Das Hausgeld ist weder Miete noch Nebenkosten, sondern eine interne WEG-Zahlung unter Eigentümern.
Gesetzliche Grundlage
Die Pflicht zur Hausgeldzahlung ergibt sich aus § 28 WEG. Dort ist geregelt, dass die Eigentümer den vom Verwalter vorgelegten Wirtschaftsplan beschließen und entsprechende Vorschüsse leisten müssen. Der Zahlungsanspruch der WEG entsteht mit dem wirksamen Beschluss über den Wirtschaftsplan – nicht erst durch die Jahresabrechnung. Zahlungsrückstände können per Mahn- und Klageverfahren eingezogen werden; bei dauerhafter Säumnis droht sogar die Zwangsverwaltung oder – als Ultima Ratio – die Entziehung des Wohnungseigentums nach § 17 WEG.
Praxisbeispiel aus dem Ortenaukreis
Eine typische 12-Einheiten-WEG in Offenburg-Oststadt mit jeweils 80 m² Wohnfläche zahlt ein monatliches Hausgeld von rund 320 € pro Einheit. Davon entfallen etwa 60 € auf Heizkosten-Vorauszahlung, 45 € auf Wasser und Abwasser, 55 € auf Hausmeister und Reinigung, 22 € auf die IVO-Verwaltervergütung, 53 € auf die Instandhaltungsrücklage (8 €/m²/Jahr) sowie 85 € auf Versicherungen, Strom Allgemeinfläche und Sonstiges. Die genaue Verteilung zeigt der Wirtschaftsplan, die tatsächlichen Kosten die Jahresabrechnung.
Was IVO anders macht
Im Rahmen unserer WEG-Verwaltung stellen wir jedem Eigentümer eine tagesaktuelle Hausgeld-Übersicht im digitalen Beleg-Portal zur Verfügung – inklusive Zahlungsstand und verfügbarer Rücklage. So sehen Sie jederzeit, wofür Ihr Hausgeld verwendet wird, statt auf die nächste Jahresabrechnung zu warten.
Häufige Fragen zu „Hausgeld"
Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Miete?
Sind Hausgeld-Rückstände auf Mieter umlegbar?
Wie hoch ist das Hausgeld typischerweise?
Darf die WEG das Hausgeld rückwirkend erhöhen?
Was passiert, wenn ein Eigentümer das Hausgeld nicht zahlt?
Weitere Begriffe
Fragen zu „Hausgeld" im konkreten Fall?
Wir beraten kostenfrei und unverbindlich zu Ihrer individuellen Situation im Ortenaukreis.