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Montag bis Freitag, 9:00 – 18:00 Uhr
IVO Immobilienverwaltung Ortenau
WEG § 28 Abs. 1 WEG

Wirtschaftsplan

Jährlicher Plan der WEG mit Einnahmen, Ausgaben und Hausgeld pro Eigentümer. Wird in der Eigentümerversammlung beschlossen.

Gesetzliche Grundlage
§ 28 Abs. 1 WEG

Der Wirtschaftsplan ist die jährliche Budgetplanung der WEG nach § 28 Abs. 1 WEG. Er prognostiziert die erwarteten Einnahmen und Ausgaben des kommenden Wirtschaftsjahres und legt daraus das monatliche Hausgeld pro Eigentümer fest.

Typische Positionen: Heizung und Warmwasser, Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Reinigung, Gartenpflege, Versicherungen, Verwaltervergütung, Bankgebühren, Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Die Annahmen sollten realistisch sein – zu niedrige Ansätze führen zu Nachzahlungen in der Jahresabrechnung, zu hohe zu Liquiditätsüberschüssen.

Der Wirtschaftsplan wird in der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen. Der Beschluss ist Grundlage für die Hausgeld-Forderungen der WEG. Gegen einen inhaltlich fehlerhaften Wirtschaftsplan ist die Anfechtungsklage innerhalb eines Monats zulässig. IVO erstellt Wirtschaftspläne auf Basis der realen Ist-Kosten der Vorjahre plus Inflationsanpassung und bekannten Sondermaßnahmen – keine Pauschalen.

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