Eine Sonderumlage ist eine außerordentliche, einmalige Zahlung aller Wohnungseigentümer zusätzlich zum laufenden Hausgeld. Sie wird notwendig, wenn größere Ausgaben anstehen, die weder im Wirtschaftsplan vorgesehen noch aus der Instandhaltungsrücklage gedeckt werden können. Typische Anlässe: Dachsanierung, Heizungstausch nach GEG, Fassadendämmung, Aufzugerneuerung, Anwaltskosten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Gesetzliche Grundlage
Die Rechtsgrundlage findet sich in § 21 WEG (Mehrheitsbeschlüsse über Maßnahmen der Verwaltung) in Verbindung mit § 16 WEG (Kostenverteilung). Seit der WEG-Reform 2020 reicht eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen aus – vorher war bei vielen Maßnahmen eine doppelt-qualifizierte Mehrheit (3/4 der Eigentümer und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile) nötig. Die Umlage erfolgt grundsätzlich nach Miteigentumsanteilen, soweit Teilungserklärung oder Vereinbarung nichts anderes regeln. Der Beschluss ist anfechtbar innerhalb eines Monats beim zuständigen Amtsgericht (§ 23 Abs. 4 WEG), insbesondere bei Formfehlern, fehlender Vergleichsangebote oder Verstoß gegen die ordnungsgemäße Verwaltung (§ 19 WEG).
Praxisbeispiel aus dem Ortenaukreis
Eine 12-Einheiten-WEG in Offenburg-Bohlsbach aus den 1970er-Jahren muss das Dach erneuern. Kostenschätzung auf Basis dreier Vergleichsangebote lokaler Dachdecker: 72.000 €. Die Instandhaltungsrücklage beträgt nur 18.000 € – es fehlen also 54.000 €. Die Eigentümerversammlung beschließt mit Mehrheit eine Sonderumlage. Verteilung nach Miteigentumsanteil (alle Einheiten gleich groß): 4.500 € pro Eigentümer, zahlbar in drei Raten über drei Monate. Wäre die Rücklage nach VDIV-Empfehlung (10 €/m²/Jahr) über zehn Jahre aufgebaut worden, hätte die WEG kein Geld nachschießen müssen.
Was IVO anders macht
Im Rahmen der IVO WEG-Verwaltung erstellen wir für jede WEG eine Sanierungsroadmap und kalkulieren die Instandhaltungsrücklage so, dass Sonderumlagen zur Ausnahme werden. Ist eine Sonderumlage unvermeidbar, strukturieren wir die Finanzierung in Teilbeträgen und prüfen Förderungen (KfW, BAFA, kommunal). Ausführlich: unser Ratgeber Sonderumlage vermeiden.
Häufige Fragen zu „Sonderumlage"
Wie hoch darf eine Sonderumlage sein?
Welche Beschlussmehrheit ist für eine Sonderumlage nötig?
Kann ich eine Sonderumlage anfechten?
Muss ich trotz Anfechtungsklage zahlen?
Wie kann eine Sonderumlage vermieden werden?
Weitere Begriffe
Fragen zu „Sonderumlage" im konkreten Fall?
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