Die Entlastung ist der Beschluss der Eigentümerversammlung, mit dem die WEG den Verwalter für das abgelaufene Wirtschaftsjahr entlastet. Rechtsfolge: Die WEG verzichtet auf Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter für alle Vorgänge, die aus den zur Entlastung vorgelegten Unterlagen erkennbar waren.
Die Entlastung setzt voraus, dass die Jahresabrechnung vollständig vorgelegt wurde und die Belegeinsicht möglich war. Typischerweise prüft der Verwaltungsbeirat die Abrechnung vorab und gibt eine Empfehlung. Wer den Verwalter entlastet, ohne die Belege zu kennen, verzichtet faktisch auf Rechte – später entdeckte Fehler oder Pflichtverletzungen können dann nicht mehr geltend gemacht werden.
Eine Nicht-Entlastung ist möglich und bei erheblichen Zweifeln auch angebracht. Sie muss nicht begründet werden, ist aber ein deutliches Signal. Details zur sauberen Prüfung: Ratgeber Hausgeldabrechnung verstehen.
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