Gesetzliche Grundlage
§ 28 Abs. 4 WEG
Bestandteil der Jahresabrechnung, seit der WEG-Reform 2020 zwingend vorgeschrieben (§ 28 Abs. 4 WEG). Er zeigt Anfangsbestand, Zuführungen, Entnahmen und Endbestand der Instandhaltungsrücklage.
Ein sauber geführter Vermögensbericht ist zentrales Prüfinstrument für den Verwaltungsbeirat und die Eigentümer – er macht die finanzielle Lage der WEG transparent.
Weitere Begriffe
Jahresabrechnung
Jährliche Kostenaufstellung der WEG mit Einnahmen, Ausgaben, Rücklagenentwicklung und Einzelabrechnu…
Instandhaltungsrücklage
Finanzielle Rücklage der WEG für künftige Instandhaltung und Modernisierung. Empfohlen: 5–15 €/m²/Ja…
Belegeinsicht
Recht jedes Eigentümers, alle Belege der Hausgeldabrechnung einzusehen. Die Verweigerung ist ein gra…
Fragen zu „Vermögensbericht" im konkreten Fall?
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